❓Hast du deswegen schon Probleme gehabt?

§Das Einführen von gefälschten Markenwaren ist nur „ein bisschen“ erlaubt.

❗Produktpiraterie ist verboten und strafbar. Um unbequeme Fragen von Zollbeamten zu vermeiden, sollte man nicht einen ganzen Koffer mit Fake-Jeans in verschiedenen Größen mitbringen. Ansonsten könnte man den Anschein eines Weiterverkaufs erwecken.

????Für Deutschland und Österreich gelten dieselben Gesetze.

??Das Einführen von gefälschten Markenwaren ist in die Schweiz grundsätzlich verboten, dies gilt auch, wenn die Waren nur für den Privatgebrauch gedacht sind.
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Qu.: Mdr, wien.arbeitskammer, bazg.admin
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